Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

BaFin: Dark Patterns in Trading Apps unzulässig!

Nun sagt auch die BaFin den Dark Patterns in Trading Apps den Kampf an. Was nicht spektakulär klingt, könnte es aber werden und hat wohl Auswirkungen auf die Trades der zahlreichen Apps. Was sind denn überhaupt Dark Patterns?

Dark Pattern – Begriffsbestimmung aus der Wikipedia

Ein Dark Pattern ist ein Benutzerschnittstellen-Design, das darauf ausgelegt ist, den Benutzer zu Handlungen zu verleiten, die dessen Interessen entgegenlaufen. Dark Patterns gehören zu den Antimustern, werden jedoch oft bewusst eingesetzt.

Hinter Dark Patterns steht die Erkenntnis, dass der Kauf eines Produktes nicht nur von rationalen Faktoren abhängig ist, sondern vor allem auch durch die emotionale oder konditionierte Reaktion des Benutzers. Zudem lassen sich Dark Patterns auch aus Sicht der Verhaltensökonomie beschreiben: Danach handelt es sich um „Designs, die Verhaltensanomalien ausnutzen und den Nutzer so zu einem für ihn nachteiligen Verhalten steuern“. Dark Patterns stehen hierbei oft in einer rechtlichen Grauzone und sind zum Teil – abhängig von der jeweiligen Gesetzgebung – im Interesse des Konsumentenschutzes gesetzlich verboten.

Der Begriff „Dark Pattern“ wurde vom Usability-Experten und Webdesigner Harry Brignull geprägt. Im November 2019 beschrieb das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag Dark Pattern als „unethisch, mitunter unlauter und ggf. betrügerisch“. Laut der Stiftung Neue Verantwortung haben Dark Pattern Auswirkungen auf Privatsphäre, Verbraucherschutz, Plattformregulierung, Wettbewerbspolitik und Jugendschutz.

BaFin sieht in Trading Apps Dark Patterns, damit unredliches und sogar teilweise irreführendes Verhalten

Wertpapierfirmen, die Dark Patterns verwenden, die also Schaltflächen in Apps oder auf Webseiten so gestalten, dass sie gegenüber anderen Schaltflächen schlechter wahrnehmbar sind, verhalten sich unredlich. Das Gleiche gilt, wenn sie Schaltflächen für relevante und wichtige Entscheidungsalternativen weglassen. Solche Praktiken sind im Wertpapiergeschäft unzulässig.

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Trading Apps.

Die BaFin hat in den letzten Wochen verschiedene Trading Apps überprüft und dabei genau diese Dark Patterns festgestellt. Thorsten Pötzsch, der BaFin Exekutivdirektor, erklärte in der BaFin Aussendung, dass bestimmte Schaltflächen leuchten und besonders kontrastreich hervorgehoben werden. Andere hingegen sind ausgegraut und nahezu unsichtbar. Das sieht Pötzsch als manipulatives Benutzerschnittstellen-Design die die Kunden unterhalb der bewussten Wahrnehmungsschwelle ansprechen. Das Ziel dieses Verhaltens ist, dass die Kunden zu bestimmten Entscheidungen geführt werden sollen (Kauf bzw. Verkauf eines Wertpapiers).

Dieses Design ist nach den Angaben der BaFin:

  • unredlich
  • teilweise sogar irreführend

Damit ist das Design von manchen (vielen?) Trading Apps unzulässig nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz.

Die BaFin stützt sich hier auf den § 63 Abs. 6 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes.

„(6) Alle Informationen, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen Kunden zugänglich machen, einschließlich Marketingmitteilungen, müssen redlich und eindeutig sein und dürfen nicht irreführend sein. Marketingmitteilungen müssen eindeutig als solche erkennbar sein. § 302 des Kapitalanlagegesetzbuchs, Artikel 22 der Verordnung (EU) 2017/1129 und § 7 des Wertpapierprospektgesetzes bleiben unberührt.“Quelle: Gesetze-im-Internet.de

Das war aber noch nicht alles, was der BaFin aufgefallen ist. Bei vielen Trading Apps, so berichtet die BaFin, gibt es gar keine Möglichkeit zum Abbruch eines Geschäfts oder er ist kaum wahrnehmbar. Die Schaltfläche zum Geschäftsabschluss ist hingegen sehr kontrastreich gestaltet. Die BaFin sagt dazu:

„Es ist nach Angaben der Aufsicht aber wichtig, dass gleichwertige Alternativen – etwa der Abbruch eines Geschäfts –weder weniger auffällig dargestellt werden noch vollständig fehlen.“

Vermutlich wird es in den nächsten Wochen und Monaten zu Umbauten kommen in den Trading Apps von so manchem Anbieter, damit die Dark Patterns verschwinden. Das gefällt den Anbietern der Trading Apps vermutlich aber so gar nicht.

Quellen:

Abonniere
Benachrichtige mich zu:

0 Comments
Alle Kommentare anzeigen
0
Hinterlasse einen Kommentarx